Wer zahlt wenn der Schlüsseldienst gerufen wird?

Der Einsatz von einem Schlüsseldienst wird oft mit sehr hohen Kosten verbunden. Und gerade bei Geringverdienern bricht oftmals schnell die Panik aus wenn man einen Schlüsseldienst in Anspruch nehmen muss.

Jobcenter beispielsweise tragen die Kosten für einen Schlüsseldienst nicht und Empfänger müssen die Kosten aus dem laufendem Regelsatz tragen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: “Die Versicherung”

Wann zahlt die Versicherung?

In der Regel bezahlt die Versicherung nicht, wenn man seinen Schlüssel vergessen hat. Die Sache kann aber ganz anders aussehen wenn der Schlüssel entweder durch Dritte verloren wurde oder wenn eine Öffnung des TÜrschlosses durch das Verschulden eines anderen notwendig geworden ist.

Eine fremde Haftpflichtversicherung kann zum tragen der Kosten herangezogen werden wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat. Ein Beispiel hier wäre wenn ein Dritter beispielsweise einen Schlüssel verloren hat und es keinen Ersatzschlüssel gibt.

Sonderfall: Altes Wohnungsschloss

Im Einzelfall ist es Möglich den Vermieter für die Kosten des Schlüsseldienstes heranzuziehen. Dies tritt aber nur ein wenn das vorhandene SChloss bereits im Vorfeld Probleme machte oder Schäden aufwies die auch beim Vermieter angemeldet wurden.

Aber meistens haftet der Mieter selbst wenn ein Schloss zu einer Mietwohnung geöffnet werden muss.
Damit Sie allerdings keine unliebsamen Überraschungen erleben müssen macht es Sinn beim Schlüsseldienst Oggersheim alle etwaiigen Fragen direkt am Telefon zu klären um Mißverständnissen entgegen zu beugen.

0152 240 778 83

Wir freuen uns auf Ihren Anruf